Informationsbeitrag für den Bundeskoordinatorentag 2015
am 5. November 2015, Max-Taut-Schule, Berlin

Anspruch und Wirklichkeit von Arbeitsschutzmaßnahmen
am Beispiel der Max-Taut-Schule, Berlin

Max-Taut-Schule

Der Bericht handelt von einem schweren Arbeitsunfall, genau in diesem Gebäude, vor zehn Jahren. Zu diesem Zeitpunkt wurde die denkmalgeschützte Bauruine wieder in den Originalzustand versetzt. Bauherr war das Land Berlin.

Die Baustelle war zum Unfallzeitpunkt am 15.08.2005 nicht schlecht abgesichert, sondern überhaupt nicht. Die verunglückte Bauingenieurin, meine Tochter, stürzte von einer ungesicherten größeren Deckenöffnung im Foyerbereich 4,5 Meter auf den Betonboden ab, erlitt lebensgefährliche Verletzungen und ist seit diesem Zeitpunkt im Wachkomazustand.

Ab dem Unfallzeitpunkt wurde der Vorfall von allen beteiligten Behörden bis hin zum Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und auch der Justiz in völlig ungewöhnlicher Weise unter den Tisch gekehrt. In einvernehmlicher Absprache wurde behauptet, dass in Fällen wo ein Arbeitnehmer die Gefahren erkennen kann, Selbstverschulden vorliegt. Weiter wurde behauptet, dass dieses angebliche Eigenverschulden dazu führt, dass gegen die Baustellensicherheitsgaranten nicht ermittelt werden muss (kann).

Mit meinem Bericht will ich dazu beitragen, dass die Verantwortlichen erkennen, dass wir in Deutschland keine Baustellenverhältnisse, wie in Katar haben dürfen und dass es zukünftige Opfer leichter haben müssen, ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

Ich berichte von einem vermeidbaren Arbeitsunfall in einer Berliner Behördenbaustelle: In der bekannt gefährlichen Bauruine gab es keine einzige der vielen vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen.

Wie dieser Unfall bearbeitet wurde ist ein Drama, das in mehreren Akten vorgetragen wird. Achten sie auf die Steigerung von Akt zu Akt. Alles wird hier in einer noch nie dagewesenen und einmaligen Art getoppt. Der Fall spielt zwar in Berlin, wäre aber auch in jeder anderen Stadt denkbar. Ich berichte von einem Super-Gau eines Bauunfalls:

Akt 1

Vorbemerkungen zu einem Bauunfall, der sich bereits 2005 in Berlin ereignete, bis heute nicht abgeschlossen ist und in einer einmaligen Form aufzeigt, was beim Bearbeiten eines alltäglichen Unfalls alles möglich ist

Mein Bericht über einen Behörden- und Justizskandal handelt von einer Behördenbaustelle des Landes Berlin. Die Bauleitung und Bauaufsicht hatte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, als gleichzeitig oberste Baubehörde. Obwohl es aufgrund eines Behördenversagens zu einem folgenschweren Unfall kam, weigerte man sich gegen die Sicherheitsverantwortlichen vorzugehen.

Die Rechtslage war hier vom Anfang an völlig klar. Für die Baustellensicherheitsgaranten gab es entsprechende Vorgaben. Keine einzige dieser vielen Vorgaben wurde eingehalten. Die Baustelle war über Monate und Jahre nicht nur schlecht abgesichert, sondern überhaupt nicht abgesichert.

Auf die vielfältigen Gefahren und auf den lebensgefährlichen Aufenthalt innerhalb der Baustelle wurden die vielen Verantwortlichen vor dem Unfall wiederholt schriftlich hingewiesen, trotzdem gab es keine einzige der vielen vorgeschriebenen Sicherheits- maßnahmen und vor allem kein durchgängiges Sicherheitskonzept. Gemäß den ein- schlägigen Bausicherheitsvorschriften durfte vor einer Entschärfung und Beseitigung der vielfältigen bekannten Gefahren das Betreten der Baustelle nicht zugelassen werden.

… Trotzdem gab es ständige Baumaßnahmen und Bauuntersuchungen, obwohl zum Unfallzeitpunkt folgende zwingend vorgeschriebenen Voraussetzungen fehlten:

also:

… keine einzige Sicherheitsmaßnahme,
ein sicherheitstechnischer Super-Gau.
Katar lässt grüßen.

So waren zur Unfallzeit mehrere ca. 25 qm große Bodenöffnungen am Flachdach über den Eingangsbereich trotz mehrfacher schriftlicher Anordnung nicht gegen Absturz gesichert. Es fehlten also in einem zugewiesenen Arbeitsbereich Absturzsicherungen.

Zusätzlich erhielten Gerüstbauer unmittelbar vor dem Unfall den Auftrag, die spätere Absturzstelle zu sichern. Sie missachteten die Anweisung, wurden aber nie zur Verantwortung gezogen. Die Justiz behauptete (schriftlich!), die Gerüstbauer hätten sich spontan zur Arbeitserleichterung entschlossen der Anordnung des Bauleiters nicht nachzukommen. Solche Arbeitsweisen sind angeblich nicht vorwerfbar.

Am Unfalltag betrat die Verunglückte, eine nachgeordnete junge Bauingenieurin, wie schon viele Male zuvor, das ungesicherte Flachdach. Nachweislich der Aktenlage hielt sie einen Fotoapparat, Schreibgerät und Bauunterlagen in Händen. Die fehlende Absicherung war allen bekannt, auch ihrer Vorgesetzten, mit der sie wenige Tage zuvor exakt an dieser Stelle arbeitete. Es ging um die Neukonstruktion der Lichtöffnungen am Flachdach über dem Foyer.

… Gegen die Vorgesetzte gab es keinerlei Ermittlungen.

Akt 2

Unfall und Unfallfeststellungen

Am 15. August 2005, also vor über 10 Jahren, kam es zum verhängnisvollen Sturz durch eine ungesicherte größere Flachdachöffnung.

Da sich der Unfall an einem Montagnachmitttag ereignete, waren die Polizei und das Ge- werbeaufsichtsamt (LAGetSi) in kürzester Zeit am unveränderten Unfallort. Wie üblich wurden noch am Unfalltag entsprechende Untersuchungen durchgeführt.

Vier Tage nach dem Unfall gelang es mir, trotz Widerstand der Verantwortlichen, eine Baustellenbesichtigung durchzuführen. Als Sicherheitsfachmann erkannte ich auf den ersten Blick, dass es sich hier um ein Totalversagen handelt.

… In meiner jahrzehntelangen Erfahrung hatte ich eine solche Baustelle noch nie gesehen.

Der Sachbearbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes bestätigte mir (was ich auch selbst feststellen konnte), dass tatsächlich alle Sicherheitsmaßnahmen fehlten oder fehlerhaft waren.

Dass vor dem Unfall andere Beamte der gleichen Dienststelle (LAGetSi) schon mehrmals Baubesprechungen in der Bauruine durchführten und angeblich keine Sicherheitsverletzungen feststellten, sei nur am Rande erwähnt.

Im Unfallbericht der Fachbehörde wurde zusätzlich vermerkt, dass zur Unfallzeit, durch das unsachgemäße Zwischenlagern von tonnenschweren Gerüstteilen, direkt an der Absturzstelle, akute Einsturzgefahr aufgrund der bekannt maroden Gebäudestatik bestand. Dieser zusätzliche Verstoß stellte aus meiner Sicht eine weitere konkrete, strafbare und vorwerfbare Baugefährdung nach dem Strafgesetzbuch (StGB) dar.

… Der Sachbearbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes, der die Baustelle sofort und für längere Zeit sperrte, dokumentierte eine Vielzahl von massiven Sicherheitsverstößen, insbesondere die direkt unfallursächliche fehlende Absicherung der Absturzstelle.

Akt 3

fehlende Anfangsermittlungen

Bereits unmittelbar nach dem Unfall versuchte ich den zuständigen Ermittler der Kripo ausfindig zu machen. Unabhängig voneinander wurde mir von mehreren Beamten mitgeteilt, dass es hier vermutlich keinerlei Ermittlungen gibt und es angeblich Absprachen mit der Staatsanwaltschaft gibt, wonach der polizeiliche Ermittlungsdienst solche Vorgänge "polizeilich" einstellen kann.

Es kam wie vorausgesagt, obwohl noch konkret mit dem Ableben der Verunglückten zu rechnen war, wurde der Vorgang "polizeilich" eingestellt und Beweismittel herausgegeben. Man hätte anhand der Fotos, die die Verunglückte unmittelbar vor dem Unfall erstellte, deren Arbeitsauftrag rekonstruieren können.

… Nachweislich der Aktenlage gab es zunächst keinerlei strafrechtliche Ermittlungen und keinen Bericht an die Staatsanwaltschaft. Alle Beschwerden über die unzulässige Verfahrenseinstellung durch die Polizei wurden von der Polizeiführung und der Staatsanwaltschaft wiederholt und bis heute abgeblockt.

Akt 4

Strafanzeige gegen Unbekannt

Inzwischen wurde ich, der Vater der verunglückten Bauingenieurin, vom Berliner Amtsgericht als Betreuer eingesetzt und gleichzeitig verpflichtet, die Interessen der Verunglückten durchzusetzen.

Nachdem die Berliner Polizei hier fehlerhaft den Vorgang nicht bearbeitete, musste ich, wie in solchen Fällen üblich, eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten.

Diese Strafanzeige wurde vom zuständigen Staatsanwalt sofort eingestellt. Er begründete, dass er nicht wüsste, gegen wem er hier ermitteln solle und dass der Vorgang von der Polizei zu recht nicht bearbeitet würde.

Akt 5

Strafanzeige gegen die Unfallverursacher

Nachdem meine Strafanzeige gegen Unbekannt eingestellt wurde, legte ich eine neue Strafanzeige gegen die aus meiner Sicht Hauptverantwortlichen vor:

  1. Bauherr, ein Referatsleiter einer Berliner Baubehörde. Er war dafür verantwortlich, dass alle vorgeschriebenen, sogenannten Mindest- vorschriften, eingehalten wurden.
  2. Arbeitgeber, es handelte sich um den bekannten und renommierten Architekten Dudler. Auch er musste sich vergewissern, dass alle Sicherheitsvorschriften eingehalten wurden. Vor einer solchen Prüfung durfte er niemand mit Arbeiten in der Baustelle beauftragen.
  3. Örtlicher Bauleiter musste anhand der Sicherheitsunterlagen die Auflagen prüfen und umsetzen (es gab keine Unterlagen!).
  4. Sicherheitskoordinator (SIKO), musste vor Baubeginn ein Sicherheits- konzept erarbeiten und dem Bauherrn vorlegen. Nach eigenen Angaben hatte er zum Unfallzeitpunkt die Baustelle noch nie betreten.

Die von mir Angezeigten wurden seltsamerweise nicht als Straftäter, sondern als Zeugen vernommen und konnten quasi in eigener Sache die Richtigkeit ihres Handelns oder Unterlassens bestätigen. Der Bauherr ein Referatsleiter der Baubehörde und aus meiner Sicht Hauptverantwortlicher, machte weder als Zeuge noch als Beschuldigter Angaben. Damit war für ihn der Vorgang endgültig erledigt. Gegen ihn gab es nie einen Vorhalt.

Auch gegen alle anderen Baustellenverantwortlichen wurde das Verfahren wiederholt eingestellt. Der vielfach vorgebrachte Antrag auf die Einsetzung eines Fachgutachters wurde abgelehnt. Man begründete ohne jeglichen Anfangsverdacht Eigenverschulden der Verunglückten, obwohl ihr mehrere Zeugen größte Vorsicht und Umsicht bestätigten.

… Völlig sachfremd behauptete der ermittlungsführende Staatsanwalt, dass bei Baubeginn noch nicht alle Sicherheitsmaßnahmen greifen mussten.

Gleichzeitig weigerte er sich eine Feststellung zu treffen, dass der Baubeginn lange vor dem Unfall lag. Hinsichtlich des Baubeginns gab es entsprechende schriftliche beweiserhebliche Vermerke in der Strafakte, die trotz Rechtsbeschwerden nicht berücksichtigt wurden.

Da die Aussagen des Unfallermittlers des Gewerbeaufsichtsamt (LAGetSi) im krassen Widerspruch zu den Beurteilungen der Staatsanwaltschaft standen, setzte ich eine polizeiliche Vernehmung des Sachbearbeiters der Fachbehörde durch.

Bei dieser polizeilichen Vernehmung ruderte der Unfallermittler der Fachbehörde zurück und behauptete, entgegen aller Vorgaben und entgegen seiner eignen Berichte, es gäbe keine Erkenntnisse, dass Garanten oder Dritte den Unfall verursacht haben. Aufgrund dieser absichtlichen Falschaussage gab es weitere Verfahrenseinstellungen durch die Staatsanwaltschaft und man begründete erneut Eigenverschulden der Verunglückten als Unfallursache und nicht die fehlende und vorgeschriebene Absturzsicherung.

Nach Rechtsbeschwerden bestätigte die oberste Aufsichtsbehörde (Senatsverwaltung für Gesundheits- und Verbraucherschutz):

… Dass alle unmittelbar nach dem Unfall gemachten Angaben (Erstbericht) des Sachbearbeiters des Gewerbeaufsichtsamtes (LAGetSi) zutreffend waren. Ausdrücklich wurden fehlende Absicherungen, fehlende Sicherheitsbeurteilungen und Sicherheitsmaßnahmen als Unfallursache genannt und exakt die Verantwortlichkeiten angesprochen.

Auf die Falschaussage des nachgeordneten LAGetSi-Unfallermittlers bei der polizeilichen Vernehmung ging man bewusst nicht ein.

Obwohl ich den Ermittler des Gewerbeaufsichtsamtes aufgrund seiner nachgewiesenen Falschaussage wegen Strafvereitelung im Amt anzeigte, wurden dieses Verfahren, wie auch das Gesamtverfahren, sofort und endgültig eingestellt.

Auf die Richtigstellungen der obersten Fachbehörde ging man trotz meiner vielen Rechtsbeschwerden nicht ein.

Akt 6

Rechtsbeschwerden bei der Generalstaatsanwaltschaft

Nachdem das Strafverfahren, ohne Aufnahme von entsprechenden vorgeschriebenen Ermittlungen, zunächst endgültig eingestellt wurde, legte ich Rechtsbeschwerden bei der Generalstaatsanwaltschaft ein. Nach zahlreichen Anläufen erreichte ich, dass meine Rechtsbeschwerden Erfolg hatten. Man erkannte, dass es ohne entsprechende Ermittlungen und ohne Auswertung der Sicherheitsunterlagen keine Verfahrenseinstellung geben durfte und wies den Ermittlungsführer an dies nachzuholen.

Der bereits wiederholt eingestellte Vorgang ging wieder an die Staatsanwaltschaft zurück.

Der Ermittlungsführer, ein Staatsanwalt Heitmann, ignorierte diese Vorgaben der vorgesetzten Dienststelle, nahm keine weiteren Ermittlungen vor und setzte auch keinen vielfach beantragten Fachgutachter ein. Er behauptete, dass die Hauptverantwortlichen, der Bauherr und der Arbeitgeber, ihre gesetzlichen Vorgaben erfüllt haben und stellte das Verfahren gegen die Haupttäter noch vor einer unmittelbar bevorstehenden mündlichen Hauptverhandlung, die ich durchsetzen konnte, widerrechtlich und endgültig ein.

Dreh- und Angelpunkt nach einem Bauunfall ist die Auswertung von vorgeschriebenen Sicherheits- und Gefährdungsbeurteilungen. Maßgeblich geht es hier insbesondere um einen Sicherheitsplan der Bauleitung und um eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers. Zum Unfallzeitpunkt gab es diese zwingend vorgeschriebenen Unterlagen nicht.

… Bezeichnend für die juristische Nicht-Aufarbeitung ist hier, dass die Baustellenverantwortlichen das Nichterstellen der vorgeschriebenen Unterlagen einräumten, der Staatsanwalt aber behauptete, es gäbe diese Unterlagen. Diese wurden aber erst nach dem Unfall gefertigt und zurückdatiert.

Alle entsprechenden Beschwerden auf Beweiserhebung und Beweisüberprüfung wurden widerrechtlich abgeblockt. Es wurde also nachweislich und nach Aktenlage überprüfbar, in mehreren Fällen mit verfälschten Beweisunterlagen gearbeitet.

Es gab außerdem einen konkreten Zeugenhinweis auf eine weitere versuchte Beweismittelverfälschung. Der von mir beschuldigte Bauleiter wollte erreichen, dass ein vorliegender Unfallbericht geändert und somit verfälscht wird. Er wollte erreichen, dass in dem Unfallbericht vermerkt wird, dass er Zugang zum Absturzbereich zum Unfallzeitpunkt gesperrt war, was aber nicht zutraf. Auch diesem aktenkundigen Hinweis eines hochrangigen Abteilungsleiters einer Berliner Senatsverwaltung, wurde trotz Rechtsbeschwerden nicht nachgegangen.

Auf diese angebliche aber nicht vorhandene Sperrung der Baustelle wurden sowohl im Strafverfahren, auch im späteren Zivilverfahren, widerrechtliche Verfahrenseinstellungen gestützt. Gegendarstellungen wurden ignoriert.

… Bis heute wird behauptet, die Bauingenieurin hätte einen gesperrten Bereich betreten.

Die Verfahren gegen die Haupttäter, den Bauherrn und den Arbeitgeber, wurde trotz Rechtsbeschwerden abgetrennt und vor der anstehenden mündlichen Hauptverhandlung abschließend eingestellt. In der Hauptverhandlung, die ich durchsetzen konnte, ging es nur noch um den Sicherheitskoordinator und den Bauleiter.

In der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft gibt es tatsächlich einen Vermerk, wo man prüfen wollte, ob nicht alle Verfahren gegen die Sicherheitsgaranten eingestellt werden und statt dessen ein Verfahren gegen die Verunglückte eingeleitet wird.

… Man kam zu dem Ergebnis, dass nicht die Sicherheitsverantwortlichen, sondern die Verunglückte als (nachgeordnete) Bauingenieurin für Denkmalschutzaufgaben für die Bausicherheit verantwortlich war.

Akt 7

Mündliche Hauptverhandlung

Obwohl ich als Nebenkläger diese Hauptverhandlung beantragt hatte und wiederholt darauf hingewiesen habe, dass ich in dieser Hauptverhandlung die vielen Widersprüche klären will, wurde weder ich noch mein Rechtsanwalt zur mündlichen Hauptverhandlung geladen. Eine sogenannte Anschlusserklärung (Teilnahmeerklärung) wurde ignoriert.

Zur Hauptverhandlung wurden nur die Polizeibeamten geladen, die den Vorgang ohne jegliche Ermittlungen nach dem Unfall "polizeilich" einstellten und nachweislich der Aktenlage keinerlei Hintergrundwissen über Baustraftaten hatten.

Trotz meiner Rechtsbeschwerden wurden für Ermittlungen und Vernehmungen nur Beamte eingesetzt, die noch nie einen Bauunfall bearbeiteten oder entsprechende Vorkenntnisse hatten.

Es gelang mir zwar zu erreichen, dass die Kripo ca. zwei Monate nach dem Unfall die Ermittlungen nachträglich aufnehmen musste. Aber auch der eingesetzte Kripo-Beamte hatte noch nie einen Bauunfall bearbeitet. So kam es, dass er in seinem Bericht nicht die Unfallsituation, sondern die inzwischen nachgerüsteten Sicherheitseinrichtungen aufführte.

… Der gravierende Fehler wurde zwar erkannt, er wurde aber gegen seinen Willen von seiner vorgesetzten Dienststelle angewiesen, den Bericht ohne Berichtigung an die Staatsanwaltschaft weiter zu leiten.

Der Unfallermittler des Gewerbeaufsichtsamtes LAGestSi und somit wichtigster Zeuge wurde absichtlich nicht zur Hauptverhandlung geladen.

Neben der Polizei waren in der mündlichen Verhandlung nur die Anwälte der zwei Restangeklagten (SIKO und Bauleiter) und die zum Unfallzeitpunkt ebenfalls arbeitenden Gerüstbauer anwesend. Obwohl diese vor dem Unfall den Auftrag hatten die spätere Absturzstelle zu sichern, diese verbindliche Anordnung aber ignorierten und es auch deshalb zum vermeidbaren Unfall kam, wurden diese unverständlicherweise als Zeugen gehört.

Auch der ermittlungsführende Staatsanwalt fehlte und ließ sich vertreten.

Ohne die vielen Rechtsverletzungen vorzutragen oder auf diese einzugehen, stimmte die Staatsanwaltschaft einer sofortigen Verfahrenseinstellung im "gegenseitigen Einvernehmen" zu. Wie bereits erwähnt, ohne jegliche Anhörung oder Einschaltung der Nebenklägerseite und ohne Anhörung neutraler Fachleute.

Es gab keinerlei Auflagen und Sanktionen. Es wurde nie die Frage geklärt, warum die Baustelle zum Unfallzeitpunkt nicht gesichert war.

Akt 8

Rechtsbeschwerden nach der Hauptverhandlung

Nach der Hauptverhandlung legte ich sofort Rechtsbeschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft ein und beschwerte mich insbesondere deshalb, weil ich trotz Anschlusserklärung nicht geladen wurde. Man gab mir im Punkt der Ladung Recht und beanstandete die Staatsanwaltschaft.

Man war aber nicht bereit das Verfahren zu wiederholen oder zu korrigieren. Insbesondere war man bis heute nicht bereit ein Feststellung zu treffen, ob tatsächlich mit verfälschten Beweismitteln gearbeitet wurde oder nicht.

Alle Rechtsmittel, wie Klageerzwingungsverfahren und Anträge auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens, wurden ebenfalls wiederholt abgeblockt.

… Ein Leitender Oberstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft, ein Herr Eger, ging bei der Beantwortung meiner Rechtsbeschwerden sogar so weit zu behaupten, dass es sich bei der Unfallstelle um keine Baustelle gehandelt habe …

… und begründete Verfahrenseinstellungen mit Ermessensspielräumen des beanstandeten Staatsanwaltes. Weiter führte er an, dass es vertretbar war, auf die Auswertung der Sicherheitsunterlagen und auf die Einsetzung eines Gutachters zu verzichten, da man Eigenverschulden unterstellen konnte.

… Weiter versuchte man zu begründen, dass es aufgrund dieses angeblichen Eigenverschuldens auch unerheblich war, ob Beweismittel verfälscht wurden oder nicht. Man brachte zum Ausdruck, wo keine Straftat ist, kann es auch keine Beweismittelverfälschung geben.

Nachdem alle Bemühungen auf Rechtsklärung abgeblockt wurden und man nicht bereit war nachgewiesene Fehler zu korrigieren, erstattete ich gegen den Ermittlungsführer, einem Staatsanwalt Heitmann aus Berlin, Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt.

Akt 9

Strafverfahren wegen Strafvereitelung und Rechtsbeugung

Die Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt gegen den ermittlungsführenden Staatsanwalt wurde, wie erwartet, sofort ohne jegliche Ermittlungen eingestellt.

Es ging mir bei meiner Strafanzeige insbesondere um die Haupttäter (Bauherr und Arbeitgeber), deren Verfahren bereits vor der Hauptverhandlung widerrechtlich und ohne jede Rechtsklärung endgültig eingestellt wurde. Beiden wurde nie ein Vorhalt gemacht.

Gegen den weiteren Staatsanwalt, der das Verfahren wegen Strafvereitelung im Amt gegen den Erstermittler, Staatsanwalt Heitmann, ebenfalls sofort ohne jede Rechtsklärung einstellte, erstattete ich Strafanzeige wegen Rechtsbeugung. Auch diese Strafanzeige wurde ohne jegliche Rechtsprüfung eingestellt.

Über Jahre machte ich mir tatsächlich die Arbeit jede widerrechtliche Einstellung neu zu begründen und gegen die "Verfahrenseinsteller" eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung (Verbrechenstatbestand!) vorzulegen.

… In der Sache Bauunfall gibt es also tatsächlich über 600 Einzelaktenzeichen und über 600 rechtswidrige Verfahrenseinstellungen gegen Staatsanwälte wegen Rechtsbeugung.

Weil natürlich die Zahl der "Verfahrenseinsteller" nicht mehr ausreichte, stellten sich die Staatsanwälte gegenseitig die Strafverfahren wegen Rechtsbeugung ein. Man bestätigte sich also wechselseitig, dass jeweils der andere keine Prüfpflichten hatte und es keine Ansatzpunkte für Beweismittelverfälschungen gibt. Beteiligt waren an den merkwürdigen Verfahren also über 50 Staatsanwälte in über 600 Strafverfahren mit über 600 Einzelaktenzeichen.

Ein einmaliger Vorgang und ein Novum in der deutschen Rechtsgeschichte. Hier führte sich die Justiz selbst vor und gab sich der Lächerlichkeit preis.

Bei ca. Strafanzeige 620 zog man dann einen Schlussstrich und war zunächst nicht mehr bereit auf weitere Strafanzeigen zu reagieren. Man unterstellte mir u.a. meine Angaben rechtsmissbräuchlich vorzubringen.

Daraufhin legte ich eine erneute Strafanzeige nicht in Berlin, sondern bei der bei der Generalbundesanwaltschaft vor und bat im Rahmen einer Petition die Frage zu klären, wer zuständig ist, wenn sich die zuständige Staatsanwaltschaft weigert eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung entgegen zu nehmen und zu bearbeiten.

… Ohne auf meine Petition einzugehen, gab die Generalbundesanwaltschaft die vorgelegte Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft in Berlin weiter. Dort gab es sofort eine erneute Verfahrenseinstellung.

Akt 10

Zivilverfahren (Berliner Kammergericht - BGH)

Wie bereits von mir erwartet, stützte man sich auch im Zivilverfahren ausschließlich auf die rechtsfehlerhafte Strafakte und war auch in diesem Verfahren nicht bereit einen Fachgutachter zuzulassen. Man begründete diese Ablehnung eines neutralen Fachmanns damit, dass bereits im Strafverfahren, aufgrund meiner wiederholten Rechtsbeschwerden, angeblich alle Widersprüche geklärt wurden.

Trotz einer eindeutigen und klaren Rechtlage und entsprechender anderslautende Gerichtsurteile wurde mein Verfahren vom Berliner Kammergericht, als oberste Instanz, abgewiesen.

… Aus meiner Sicht erkannte das Kammergericht sehr wohl die Verantwortlichkeit der Garanten und Dritter. Man gab aber meiner Klage wahrscheinlich deshalb nicht statt, da man befürchtete, dass dann die Rechtsbeugungen und die offensichtlichen Verfahrensfehler in der Strafsache bewiesen sind.

Ich legte daraufhin eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH ein. Meine Beschwerde wurde abgewiesen und nicht geprüft. Man begründete dies damit, dass die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung für die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung hat.

Der BGH erkannte hier nicht die katastrophalen Auswirkungen für alle Arbeitnehmer. In Zukunft sind nicht mehr die Sicherheitsgaranten, sondern der Arbeitnehmer selbst für die Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass der BGH zeitgleich mit der selben Richterbesetzung bei einem ähnlichen aber leichteren Bauunfall ein angemessenes Urteil aussprach. Auch hier ging es um einen von einer Behörde verursachten Bauunfall, wo die zuständige Berufsgenossenschaft richtigerweise Regressforderung stellte und diese mit Hilfe des BGH auch durchsetzen konnte. (BGH ZR VI 51/13 vom 14.02.2014)

Akt 11

Berufsgenossenschaften

Unmittelbar nach dem Unfall, wurde die zuständige Verwaltungsberufsgenossenschaft VBG über die Einzelheiten des Unfalls und über die massiven Rechtsverstöße wiederholt informiert. Wie ich erst viel später erfahren konnte, wurde auf meine Hinweise nicht reagiert. Es wurde, wie später offiziell schriftlich eingeräumt werden musste, weder der vorgeschriebene Unfallbericht des Arbeitgebers, noch der Bericht des Gewerbeaufsichtsamtes zur Kenntnis genommen.

Nachweislich der Aktenlage wurde die Unfallermittlungsbehörde- LAGetSi verständigt, dass der Unfallbericht, der normalerweise automatisch zugestellt wird, nicht zugestellt werden soll.

… Es gab also keinerlei Prüfungen der Unfallursache, keine Baustellenbesichtigung und keine Präventionsmaßnahmen. Inoffiziell besichtigte zwar ein Außendienstmitarbeiter die Unfallstelle. Dieser durfte seine Erkenntnisse aber nicht weiterleiten.

Ohne jede Ermittlung und ohne jede Regressprüfung kannte die VBG den Unfall als Arbeitsunfall an und war bis heute nicht bereit gegen die Unfallverursacher vorzugehen.

Das hat dazu geführt, dass nicht die Schadensverursacher, sondern die Solidargemeinschaft und die Beitragszahler für die Folgen des vermeidbaren Unfall aufkommen müssen.

… Nachdem das Unfallopfer schwerstbehindert den Absturz überlebt hat, handelt es sich schon jetzt um einen Versorgungsschaden in Millionenhöhe. Trotzdem wurde bis heute die Regressfrage nicht einmal ansatzweise geprüft.

Entsprechende Rechtsbeschwerden wurden von den Aufsichtsbehörden wie Geschäftsleitung VBG, Bundesversicherungsamt und BMAS abgeblockt.

Übereinstimmend erklärte man, dass hier den Berufsgenossenschaften Ermessensräume bei der Bearbeitung der Arbeitsunfälle zustehen. Diese können selbst entscheiden, ob nach einem Unfall eine Ursachensachenfeststellung und Präventionmaßnahmen notwendig sind.

Herr Horst, der bei dieser Veranstaltung selbst als Sprecher auftritt, teilte in einer Stellungnahme vom 17.12.2013 u.a. mit, dass er in der von mir vorgelegten Beschwerde, im Rahmen seiner Fachaufsicht, keine Rechtsverletzungen bei der Unfallbearbeitung durch die VBG erkennen kann.

… Ca. ein Jahr nach dem Unfall war wieder exakt der Bereich in der Baustelle nicht gesichert, an dem es zum fast zum tödlichen Unfall kam. Die zuständige BauBG wurde über das laufende Ermittlungsverfahren informiert und ordnete eine erneute Baueinstellung an.

Die Sachbearbeiterin versprach einen entsprechenden Bericht bzw. eine Anzeige dem Staatsanwalt im laufenden Verfahren vorzulegen. Wie ich erst später erfahren konnte, gab es hier keinerlei Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Berufsgenossenschaften, den Behörden und der Staatsanwaltschaft.

Die "Wiederholungstäter", wie ich sie nenne, wurden auch wegen dieses erneuten massiven Verstoßes wieder nicht zur Rechenschaft gezogen.

Akt 12

Aufsichtsbehörden

Die obersten Aufsichtsbehörden für die Berufsgenossenschaften, das Bundesversicherungsamt und das BMAS wurden wiederholt informiert, haben aber bis jetzt alles abgeblockt. Man teilte mir mehrmals tatsächlich mit:

… Auch wenn die Regressfrage nie geprüft wurde und auch wenn es nach dem Unfall keinerlei Präventionsmaßnahmen oder eine Unfallermittlung gab, ist dieses Vorgehen nicht zu beanstanden.

Man begründete weiter, nachdem hier die Staatsanwaltschaft auch keine Ansatzpunkte fand, war es aus heutiger Sicht richtig, dass sich hier die Berufsgenossenschaften vom Anfang an nicht in die Unfallursachenermittlungen eingeschaltet haben. Das BMAS behauptete die VBG konnte abwarten, bis die von mir durchgeführten Straf- und Zivilverfahren rechtskräftig abgeschlossen sind, was bis heute noch nicht der Fall ist. Hochrangige Abteilungsleiter, der verschiedenen Rechtsabteilungen, haben hier vermutlich noch nie etwas von Verjährungsfristen gehört!

Bezüglich der fachaufsichtlichen Prüfung der Berufsgenossenschaften nach einem Unfall zur Erfüllung der Präventionsaufgaben kommt Herr Horst vom BMAS zu folgender Einschätzung: "Das Unfallgeschehen von Versicherten bei Architekturbüros ist nicht gekennzeichnet durch eine große Anzahl von Baustellenunfällen. Die Beschäftigten von Architekturbüros halten sich in der Regel nur kurzfristig und vorübergehend auf Baustellen auf. Sie führen dort auch keine besonders risikobehafteten Tätigkeiten aus wie z.B. Dachdecker. Häufig müssen sie gar nicht zu den eigentlichen Gefahrenstellen vordringen, da Absprachen mit den örtlich verantwortlichen Personen, z.B. Meister, Polier, Bauleiter, SIKO etc. für ihre Tätigkeit ausreichend sind. Aus diesem Grund konzentriert sich die Präventionsarbeit auf die festen Arbeitsplätze in den Architekturbüros."

Hier will das BMAS, als oberste Fach- und Aufsichtsbehörde, deutlich zum Ausdruck bringen, dass es ein Zwei-Klassen-Bausicherheitsrecht gibt. Wäre hier ein "normaler" Bauarbeiter abgestürzt, hätte man angeblich die üblichen Ermittlungen und Untersuchungen durchgeführt. Da hier aber eine Bauingenieurin abstürzte, konnten Unfallursachenermitt- lungen unterbleiben. Eine oberste Fachbehörde erzählt mir hier tatsächlich, dass sich Präventionsarbeit bei Architekten und Ingenieuren nur auf deren Büros bezieht. Was will man in solchen Büros in Richtung Arbeitssicherheit prüfen? Braucht man für solche Tätigkeiten hochdotierte Präventionsabteilungen bei den Zentralen der Berufsgenossenschaften?

Akt 13

Land Berlin - Abgeordnetenhaus

Trotz zahlreicher Beschwerden teilt man auch hier die Meinung der Staatsanwaltschaft, dass in Berlin die europäischen Baurechtssicherheitsbestimmungen umgesetzt und eingehalten werden. Insbesondere betont man, dass die Aussage der Justiz korrekt ist, dass nach einem Unfall zunächst Eigenverschulden geprüft werden muss. Kann man dem Verunglückten Eigenverschulden unterstellen, führt dies dazu, dass gegen die Baustellensicherheitsgaranten nicht mehr ermittelt werden muss.

Akt 14

Strafanzeigen gegen
den Berliner Justizsenator Heilmann
und dem Generalstaatsanwalt Rother

Gegen beide wurde im August 2015 Strafanzeige wegen Rechtsbeugung erstattet. Beide wurden wiederholt von mir über die fehlerhaften Abläufe informiert und gebeten im Rahmen ihrer Rechts- und Fachaufsicht einzugreifen. Beide haben es abgelehnt, hier für eine Auf- klärung zu sorgen. Meine Vorhaltungen:

  1. Es gab unmittelbar nach dem Unfall widerrechtliche Verfahrenseinstellungen durch die Polizei. Trotz Rechtsbeschwerden wurde nicht reagiert.
  2. Die Beschuldigten wurden nach dem Unfall im Rahmen der staatsanwaltlichen Ermittlungen als Zeugen gehört. Schutzbehauptungen wurden als Zeugenaussagen bewertet.
  3. Entgegen der Aussagen von Fachdienststellen-Arbeitsschutz wird bis heute von der Justiz behauptet, die Absturzstelle wäre zum Unfallzeitpunkt gesperrt gewesen.
  4. Obwohl es laut Angaben der Fachbehörden zum Unfallzeitpunkt weder einen SIGEPLAN noch eine Gefährdungsbeurteilung gab, wurde von der Staatsanwaltschaft das Gegenteil behauptet. Nach meinen Rechtsbeschwerden wurde ein nachträglich gefertigter zurückdatierter SIGEPLAN vorgelegt und darin behauptet, zum Unfallzeitpunkt musste der Gebäudeteil nicht gesichert sein.
  5. Obwohl weder der Arbeitgeber noch der Bauherr Sicherheitsbeurteilungen vorweisen konnten, wurde das Verfahren gegen beide noch vor einer mündlichen Hauptverhandlung eingestellt.
  6. Entgegen gesetzlicher Vorgaben wurde die Nebenklägerseite weder gehört, noch zur Hauptverhandlung geladen.
  7. Trotz rechtzeitiger Rechtsbeschwerden wurde zugelassen, dass die bekannt fehlerhafte Strafakte dem Zivilgericht als einzige Entscheidungsbasis vorgelegt wurde.
  8. Wie im Strafverfahren verweigerte man auch im Zivilverfahren die Zulassung eines neutralen Gutachters.
  9. Völlig ohne Rechtsgrundlage wurde die Behauptung aufgestellt, dass aufgrund der angenommenen Fachkenntnisse im Bausicherheitsrecht der Bauingenieurin Eigenverschulden unterstellt werden konnte. Man wollte damit ausdrücken, dass für Fachkräfte andere Sicherheitsregeln gelten. Diese Aussage wurde gemacht, obwohl das LAGetSi zu dem Ergebnis kam, dass die Absturzstelle sowohl für die Bauingenieurin als auch für gleichzeitig an der Absturzstelle arbeitenden Gerüstbauer gesichert sein musste.
  10. In der Strafakte befindet sich ein konkreter Hinweis, dass die spätere Absturzstelle verbindlich abgesichert sein musste. Die Dachöffnung wurde bei einer vorangegangen Entkernung freigelegt und die sofortige Sicherung und Überwachung angeordnet.
  11. Die Bausicherheitsgaranten wurden lange vor dem Unfall schriftlich auf die konkrete Gefahrenlage hingewiesen. Trotzdem gab es keinerlei Sicherheitsmaßnahmen. Es war beispielsweise allen bekannt, dass lose von den Decken große Beton- und Metallteile hingen.
  12. Nachweislich von vorliegenden Filmaufnahmen wurde es Privatpersonen (Künstlern) wenige Tage vor dem Unfall gestattet sich frei in der bekannt gefährlichen Baustelle zu bewegen. Der Verunglückten unterstellte man, dass sie bei ihren zugewiesenen Arbeiten einen angeblich gesperrten Bereich betreten hat. Eine Berichtigung des LAGetSi, dass es zwar eine Absperrung gegeben hat, diese aber erst nach dem Unfall als Tatortsicherung (Flatterleine) von der Polizei angebracht wurde, wurde von der Staatsanwaltschaft ignoriert.
  13. Hier lagen, unabhängig vom Verhalten der Verunglückten, eine Vielzahl von Straftaten nach dem ArbSchG vor. Diese Straftaten wurden nicht einmal ansatzweise geprüft.
  14. Gleichzeitig teilte die Staatsanwaltschaft dem Berliner Abgeordnetenhaus mit, dass die arbeitsschutzrechtlichen Sicherheitsverstöße so klar und offensichtlich waren, dass man hier auf einen Gutachter verzichten konnte. Warum gab es dann vor und in der Hauptverhandlung Verfahrenseinstellungen gegen alle Beteiligten?
  15. Alle am Verfahren beteiligten Juristen waren sich darüber im Klaren, dass bei einem widerrechtlichen Unterstellen von Eigenverschulden die Solidargemeinschaft für den Versorgungsschaden aufkommen muss.
  16. Es wurde nie geklärt, warum die Staatsanwaltschaft ihr Vorgehen auf die "Schutzbehauptungen" der Sicherheitsgaranten stützte und Richtigstellungen der obersten Fachbehörde-Arbeitsschutz ignorierte.
  17. Es ist zu unterstellen, dass beide Behördenleiter (Heilmann und Rother) in unzulässiger Weise von ihrem Weisungsrecht Gebrauch machten. Nur so ist es zu erklären, dass Staatsanwälte in über 600 Einzelprüfungen zu dem Ergebnis kamen, dass rechtsstaatliches Handeln vorlag und die Verfahrenseinstellungen zugunsten der Sicherheitsgaranten rechtmäßig waren. Bei über 600 Verfahrenseinstellungen handelt es sich nicht um einen üblichen Verfahrensablauf, sondern um eine Einmaligkeit in der deutschen Rechtsgeschichte. Hier wurde vorsätzlich parteilich gearbeitet.

Die Strafanzeige gegen die beiden Behördenleiter wurde per Einschreiben am 15.08.2015 der Berliner Generalstaatsanwaltschaft zugestellt. Nach mehrmaliger Nach- frage meines Rechtsanwaltes erhielt dieser am 27.10.2015 von der Berliner Staatsanwaltschaft folgende Mitteilung:

"… teile ich mit, daß Ihr Schreiben bislang keinem Verfahren zugeordnet werden konnte und die Strafanzeige Ihres Mandanten hier nicht bekannt ist."

Die Mitteilung kam von einer Staatsanwältin Frau Dr. Palomo Suárez. Sie hat in gleicher Sache bereits vielfach Verfahrenseinstellungen durchgeführt, wurde selbst mehrfach angezeigt und kennt natürlich den Vorgang. Die Staatsanwaltschaft erhielt inzwischen eine Kopie der "verschwundenen" Strafanzeige. Es ist nicht das erste Schriftstück, das hier unauffindbar ist. Die Bananenrepublik lässt grüßen.

Akt 15

Strafanzeigen gegen Mitarbeiter des Bundesversicherungsamtes und des BMAS

Obwohl alle Aufsichtsbehörden meine Vorwürfe detailliert kennen, behauptet man die zuständigen Berufsgenossenschaften hatten hier bei der Unfallursachenermittlung keinerlei gesetzliche Vorgaben. Sowohl hinsichtlich der Prävention, als auch hinsichtlich der Regressprüfung, hatten sie einen freien Ermessensspielraum und konnten selbst entscheiden, ob Prüfungen vorgenommen werden müssen oder nicht. Hier sehe ich einen konkreten Anfangsverdacht zur Beihilfe und Anstiftung zu Betrugshandlungen. Man hätte im Rahmen der Fachaufsicht auf die VBG einwirken müssen, Regressfragen zu prüfen und zivilrechtlich gegen die Unfallverursacher vorzugehen.

… Durch die vorsätzlich falschen Arbeitsweisen werden nicht die Verursacher, sondern die Solidargemeinschaft und die Beitragszahler für die Schadensregulierung herangezogen.

Es geht schon jetzt um einen Versorgungsschaden in Millionenhöhe. Hier erzählen Aufsichtsbehörden seit Jahren, dass hier für die Berufsgenossenschaft VBG keinerlei Prüfpflichten vorlagen.

Aktuell wurde gegen den Präsidenten des Bundesversicherungsamtes und auch gegen mehrere Abteilungsleiter und einer hochrangige Führungskraft des BMAS bei der Bonner Staatsanwaltschaft Strafanzeige gestellt.

Akt 16

Verhalten des eingeschalteten Bundesjustizministeriums

Das Ministerium wird seit Jahren vergeblich gebeten hier eine Vermittlerrolle zu übernehmen. Man begründete zunächst richtigerweise, dass es sich um eine reine Angelegenheit des Bundeslandes Berlin handelt. Inzwischen steht aber aufgrund der Stellungsnahmen des Abgeordnetenhaus Berlin fest, dass man in Berlin weder bei der Justiz, noch bei den Behörden bereit ist, geltendes deutsches Recht und europäisches Sicherheitsrecht anzuerkennen und umzusetzen. Trotz meiner Rechtsbeschwerden und trotz entsprechender gesetzlicher Vorgaben ist man auch aktuell nicht bereit einzugreifen und zu mindestens im Rahmen der Fachaufsicht über die Rechtslage aufzuklären.

Akt 17

Schlussbemerkungen

Die schriftliche Feststellung, dass gegen die Baustellensicherheitsgaranten im vorliegenden Fall nicht vorgegangen werden muss und dass ein vergleichbarer erneuter Bau- oder Arbeitsunfall nach dem gleichen Prozedere abgearbeitet wird, wurde von allen Beteiligten, wie Polizei, der gesamten Justiz, den Berufsgenossenschaften und allen Aufsichtsbehörden, bis hin zum BMAS, bestätigt. Man will falsche Arbeitsabläufe bewusst nicht ändern.

Dieses angebliche und unterstellte Eigenverschulden führt beim Arbeitnehmer dazu, dass er und seine Familie automatisch zum Sozialhilfeempfänger abgestempelt werden. Die Berufsgenossenschaften tragen nur die direkten Versorgungskosten. Alles andere muss von den Angehörigen bestritten werden. Im vorliegenden Fall wurden beispielsweise, von mir als Betreuer der Verunglückten, 100.000 € für Verfahrens- und Rechtsanwaltskosten aufgebracht. Dies alles bei einer völlig klaren Rechtslage!

Wenn es mir als Sicherheitsfachmann mit einem entsprechenden Bildungsniveau und entsprechenden finanziellen Möglichkeiten schon nicht gelingt Überzeugungsarbeit zu leisten, welche Möglichkeiten hat dann ein einfacher Bauhandwerker nach einem Arbeitsunfall? Sind solche Verfahrensweisen wirklich gewollt und warum mauert hier selbst das BMAS?

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass es hochrangige Zeugen aus der Berliner Verwaltung gibt, die mich informierten, dass vor dem Unfall für die Baustellensicherheit hohe Geldbeträge beim Auftraggeber abgerufen wurden.

… Als die Geldgeber unmittelbar nach dem Unfall die Baustelle besichtigten, wurde festgestellt, dass kein einziger Cent in der Baustelle angekommen war.

Bei dem von mir geschilderten Fall handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Beispielsweise gab es am BER-Flughafen sechs Tote und viele Schwerverletzte. Auch dort wurde in allen Fällen ausnahmslos Eigenverschulden unterstellt. Nachfragen durch die zuständige Gewerkschaft, ebenfalls bei den Behörden und beim Abgeordnetenhaus, wurden in der üblichen Weise abgeblockt.

… Ich behaupte es gibt eine sehr hohe Zahl von vertuschten Baustraftaten. Es ist ein Zufall, dass ich als Sicherheitsfachmann selbst mit so einem Unfall konfrontiert wurde. Aber selbst mir gelang es bis heute nicht mich gegen eine Lobby von Vertuschern durchzusetzen.

Hätte ich nicht von mir aus Strafanzeigen erstattet, wäre der Vorgang nie bei der Staatsanwaltschaft angekommen und in keiner Statistik aufgetaucht. Der "normale" Arbeitnehmer hat hier keinerlei Chancen seine berechtigten Interessen durchzusetzen.

Ich behaupte weiter und kann es am eigenen Fall beweisen, dass gerade das BMAS als oberste Fachbehörde die Problematik kennt und trotzdem nicht dagegensteuert. Das Ministerium bringt zwar durchaus vernünftige Sicherheitsrichtlinien auf den Gesetzesweg, will aber gleichzeitig nicht dafür sorgen, dass diese eingehalten werden.

… Für Sie als Sicherheitsfachleute gibt es nun zwei Möglichkeiten. Entweder Sie freuen sich, dass Sie zukünftig, nach einem von Ihnen mit verursachten Arbeitsunfall, niemand zur Verantwortung ziehen wird und Sie nur Eigenverschulden des Verunglückten vorgeben müssen oder Sie machen Druck, dass solche von mir geschilderten Missstände beseitigt werden.

Das BMAS hat Ihnen allen eine Freibrief (Persilschein) ausgestellt. Ob sie ihre Arbeit weiterhin sauber und korrekt durchführen oder ob sie in Zukunft schlampig arbeiten, kann ihnen egal sein! So oder so steht das BMAS hinter ihnen und nicht hinter dem Unfallopfer oder dem Arbeitsschutz!

Die Bearbeitung des völlig klaren Vorgangs Bauunfall ist zum einen ein Justizskandal und zum anderen ein Baurechtsskandal. Es gibt hier einen einfachen gemeinsamen Nenner: Der gesamte Vorgang ist ein handfester Politskandal.

Wenn es Juristen und Sicherheitsfachleute gibt, die sich für meinen Fall interessieren, bin ich gerne bereit weitere Auskünfte zu erteilen. Im Bericht konnte ich nur auf die wesentlichen Punkte eingehen. Im Detail ist der Vorgang noch chaotischer. Alle rechtsstaatlichen Grundsätze wurden hier durchgängig und vorsätzlich ausgehebelt … und das Einzigartige an dem Fall ist, dass ich alles beweisen kann!

Belege für den dargestellten Tatsachenbericht können bei berechtigtem Interesse bei mir angefordert werden, bitte kontaktieren Sie mich.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Rainer Ruis

 

Am 9. November berichtet die Berliner taz:

 

Ins Wachkoma gestürzt

taz v. 09.11.2015, S. 7

Ist Berlin wie Katar? Vor zehn Jahren verletzt sich eine junge Bauingenieurin auf einer ungesicherten Baustelle schwer. Selbst schuld, sagt das Land Berlin

Eigentlich hat die Geschichte alles, was es für Schlagzeilen braucht: eine Baustelle in Berlin. Schlamperei. Behörden, die sich um ihre Verantwortung drücken. Eine junge Frau, die nach einem Unfall schwerbehindert ist. Und ihren Vater als unermüdlichen Kämpfer. Am letzten Donnerstag eilt Rainer Ruis durch die Aula der Max-Taut-Schule in Berlin-Lichtenberg. Der pensionierte Polizeibeamte verteilt Flugblätter, stellt eine Infotafel im Foyer auf, geht ans Mikro. Es ist Bundeskoordinatorentag, das jährliche Treffen aller, die mit Arbeitsschutz auf Baustellen zu tun haben. Ausgerechnet hier stürzte Ruis’ Tochter Anja, damals 33, im August 2005 durch eine Deckenöffnung vier Meter tief. Die Bauingenieurin erlitt schwerste Gehirnverletzungen, liegt seitdem im Wachkoma. Ein Pflegefall.

Anja Ruis sollte für ihren Auftraggeber, den renommierten Schweizer Architekten Max Dudler, Fotos in der Max-Taut-Schule machen. Der Bau des renommierten Architekten aus der Weimarer Republik war verfallen und wurde jahrelang rekonstruiert. Die Baustelle war entgegen allen Vorschriften ungesichert, darüber lassen die Protokolle keinen Zweifel. Nach einem Ortstermin auf der Baustelle am Tag nach dem Unfall heißt es in einer Notiz der zuständigen Senatsverwaltung: Anja Ruis „stürzte aufgrund nicht vorhandener Absperrung in die Tiefe“. Und: „Die Bauarbeiten sind einzustellen.“ Die Verantwortung scheint eindeutig zu sein: Das Land Berlin hat nicht für die Bausicherheit gesorgt. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LaGetSi) fordert kurz nach dem Unfall, zukünfige Stürze durch Absturzsicherungen und Fangnetze unmöglich zu machen.

Aber dann beginnen die Versuche der Verantwortlichen, sich von Schuld reinzuwaschen.
(…)

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